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Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf DRadio Wissen.
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
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Mandant A will sein auf der Deutschen Schule in Windhuk (Namibia) abgelegtes Abitur als deutsche Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen. Die zuständige Behörde (zentrale Zeugnisanerkennungsstelle in Düsseldorf) lehnt dies ab. Im Auftrag des Mandanten legen wir Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein und begründen diesen. Die Behörde hilft dem Widerspruch ab und erklärt die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 EUR (Ziff. 38.6 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|---|---|
| Gerichtskosten | ||
| Anwaltskosten und -gebühren | (391,30 x 2,5 + 20,00) x 1,19 | 1.187,92 |
| Kosten gesamt | 1.187,92 |
Mandant A erhält Post von seiner alma mater. Da er neulich in einem Strafverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, will man ihm den Doktorgrad entziehen, wegen Unwürdigkeit. Wir schreiben der Universität eine Stellungnahme [Geschäftsgebühr]. Diese entzieht trotzdem den Doktorgrad, wogegen wir Widerspruch [Geschäftsgebühr] einlegen. Die Universität erlässt einen Widerspruchsbescheid, gegen den wir vor dem Verwaltungsgericht klagen [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten]. Nach mündlicher Verhandlung [Terminsgebühr] ergeht ein Urteil, dass die Entziehung des Doktorgrads rechtswidrig ist, außerdem die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren notwendig war. Die Universität beantragt beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten], der Antrag wird abgelehnt. Der Gegenstandswert beträgt 15.000 EUR (Ziff. 18.6 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|---|---|
| Gerichtskosten | 363,00 + 121,00 | 484,00 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(735,80 + 735,80 + 735,80 + 631,20 + 905,60) x 2,5 + 100] x 1,19 | 11.258,00 |
| Kosten gesamt | 11.742,00 |