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Hochschulzulassungsrecht

01.08.2005

Berücksichtigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern bei der Kapazitätsermittlung

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind grundstzlich als Lehrpersonen in die Ermittlung des für die Aufnahmekapazität der Lehreinheit maßgeblichen Lehrangebots einzubeziehen, es sei denn, ihnen sind spezielle Dienstaufgaben übertragen, die im Hinblick auf Art und Umfang ausnahmsweise die Wahrnehmung von Lehraufgaben verbieten. Für die mit Lehraufgaben betrauten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Beamtenverhältnis und für die angestellten Mitarbeiter in vergleichbaren Dienstverhältnissen ist - hier: für die Bewerbung zum Wintersemester 1983/1984 - in Anlehnung an den Entwurf einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Lehrverpflichtungen an Hochschulen vom 2. September 1982 regelmä€ß‚ig ein Lehrdeputat von 8 Semesterwochenstunden und für die zum Zwecke ihrer Weiterbildung befristet angestellten Mitarbeiter regelmä߂ig ein solches von 4 Semesterwochenstunden anzusetzen.

BVerwG, Urt. v. 20.7.1990 - 7 C 90/88

Download der vollständigen Entscheidung:

19900720bverwg.pdf (40KByte)

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