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Rechtsprechung Archiv
Bildungsrecht
16.01.2004
Der Abschluss einer Lehre steht dem Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern auf Finanzierung eines Studiums dann nicht entgegen, wenn erst der erfolgreiche Abschluss der Lehre in Verbindung mit dem zuvor erworbenen Abschlusszeugnis einer Zweijährigen höheren Handelsschule zur Fachhochschulreife des Kindes führt. Eines engen sachlichen Zusammenhanges zwischen Lehre und Studium in dem Sinne, dass die Lehre eine sinnvolle fachliche Vorbereitung des Studiums darstellt, bedarf es unter diesen Voraussetzungen nicht.OVG Bremen, Beschl. v. 12.3.2003 - 1 S 30/03
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Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses vom 31.01.2005
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Anspruch gegen die Eltern auf Finanzierung eines Studiums vom 16.01.2004
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Abbruch der Ausbildung aus wichtigem Grund - Gewährung von BAfÖG vom 02.01.2004
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Promotion, Dissertation, Ermessen, Stichentscheid vom 03.04.2003
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