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Bildungsrecht

31.01.2005

Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses

Die in der Nichtanwendung der europäischen Reifezeugniskonvention gegenüber eigenen Staatsangehörigen liegende Schlechterstellung ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, soweit es sich um Schulabschlüsse aus Staaten der EU handelt.

VG Stuttgart, Urt. v. 9.10.2003 - 4 K 4733/01

Download der vollständigen Entscheidung:

20031009vgstuttgart.pdf (35KByte)

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