HfG Karlsruhe: Abwahl des Rektors rechtswidrig

07.11.2022 - AktuellesHochschulrecht

Mit Eilbeschluss vom 27.10.2022 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass die Abwahl Jan Boelens als Rektor der Hochschule für Gestaltung rechtswidrig war. Das Abwahlbegehren hätte aus formellen Gründen schon nicht zugelassen werden dürfen.

Der Beschluss ist sofort vollziehbar. Jan Boelen hat angekündigt, unverzüglich seinen Dienst als Rektor der Hochschule wieder aufzunehmen. Zu seinen ersten dienstlichen Tätigkeiten wird die Prüfung der zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse von Rektorat und Senat unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Beteiligung des Rektors gehören.

Zur Entscheidung im Volltext geht es hier: 20221027_VG_Karlsruhe

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